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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Allgemeine Bedingungen
    1. Die vorliegenden allgemeinen Bedingungen gelten für alle Verträge, die mit dem Cafe Jacob abgeschlossen werden, sofern sie die Merkmale der AGB erfüllen. Sie können durch im Einzelfall
      ausgehändigte, schriftliche Bedingungen teilweise oder ganz ersetzt werden.
    2. Der Kunde oder Gast trägt das alleinige Haftungsrisiko für Gegenstände und Materialien, die er in allgemein zugänglichen Räumen oder Veranstaltungsräumen des Hauses hinterlassen hat.
    3. Sämtliche Preisauszeichnungen und -vereinbarungen verstehen sich in EURO (EUR / €).
    4. Sollten sich die Preise aufgrund von saisonalen Schwankungen stark verändern, behalten wir
      uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend nach zu kalkulieren.
    5. Als Veranstalter gilt, wer als Auftraggeber gegenüber dem Haus auftritt; ist diese Person nicht gleichzeitig der tatsächliche Veranstalter, so haftet der Veranstalter & die als bevollmächtigte auftretende Person als Gesamtschuldner.
  2. Auftragserteilung
    1. Durch die Rücksendung der vom Veranstalter gegengezeichneten Reservierungsbestätigung
      gilt der Auftrag als erteilt.
    2. Ein Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn seitens des Cafe Jacob eine Auftragsbestätigung
      abgegeben wurde.
    3. Die Leistung umfasst die im Auftrag genannten und mit der Auftragsbestätigung
      verbindlich gewordenen Teilleistungen.
  3. Zahlungsbedingungen
    1. Erste Anzahlung erfolgt nach abgeschlossenen Vetrag in eine Höhe von 30 % des geplanten
      Umsatzes.
    2. Der Restbetrag wird am Veranstaltungstag fällig. Spätestens jedoch 5 Tage nach der Veranstaltung.
    3. Zahlungen sind via Überweisung oder in bar möglich.
  4. Stornofristen
    1. Eine kostenfreie Stornierung der Veranstaltung ist bis 2 Monate vor dem Veranstaltungstag
      (ganz oder teilweise) möglich. Danach erheben
      wir folgende Stornopauschalen:

      • 50% des zu erwartenden Umsatzes – bei Stornierung ab dem 2. bis 1. Monat vor der
        Veranstaltung.
      • 75% des zu erwartenden Umsatzes – bei
        Stornierung ab dem 4. bis 2. Woche vor der Veranstaltung.
      • Danach werden 100% des zu erwartenden Umsatzes fällig sowie eventuelle Forderungen von externen Zulieferern oder Drittfirmen.
    2. Eine Änderung der Personenzahl ist grundsätzlich nur bis 7 Tage vor der Veranstaltung möglich und muss uns schriftlich mitgeteilt werden. Andernfalls wird die Veranstaltung – wie vereinbart – in Rechnung gestellt.
  5. Sonstiges
    1. Der Gast, Kunde, Veranstalter darf eigene Speisen oder Getränke grundsätzlich nicht zu Veranstaltungen mitbringen. In Sonderfällen kann eine Sondervereinbarung getroffen werden. In diesem Fall ist das Haus berechtigt, eine Servicegebühr bzw. Korkgeld oder Krümelgeld zu berechnen. Für von Dritten mitgebrachtes Equipment (z.B. Aufsteller, Blumen, Tortenplatten etc.) übernehmen wir keine Haftung.
    2. Sollten aufgrund individueller, besonderer Kundenwünsche oder aufgrund erhöhten Bedarfs zusätzliche Ausleihkosten für Tischausstattung etc. anfallen, werden diese dem Veranstalter weiterbelastet.
    3. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Räume und Einrichtungen sowie Materialien, und stellt das Haus von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei. Das eigenständige Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne ausdrückliche vorherige Genehmigung des Cafe Jacob nicht gestattet. Das Abbrennen von Feuerwerken kann leider nicht gestattet werden. Für Beschädigungen jeder Art haftet der Veranstalter ohne Verschuldensnachweis.
    4. Sämtliche vom Veranstalter oder von Gästen mitgebrachten Gegenstände sowie deren Verpackungen sind vom Veranstalter nach der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Kommt der Veranstalter seiner Entsorgungspflicht nicht unverzüglich nach, so ist das Haus berechtigt, die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Veranstalters vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Haus für die Dauer des Verbleibes Raummiete berechnen.
    5. Die eventuell für eine Veranstaltung notwendigen behördlichen Genehmigungen hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Dem Kunden obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung an Dritte zu entrichtende Abgaben (insbesondere GEMA-Gebühren o.ä.) hat er unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten.
  6. Haftung
    Es gelten die Bestimmungen der §§ 701 bis 703 BGB. Eine Haftung aus sonstigen Gründen ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Hauses oder dessen Erfüllungsgehilfen verursacht.
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